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   AG München, 29.07.2011 - 244 C 5430/11, veröffentlicht am 20.2.2012   

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https://dejure.org/2011,42163
AG München, 29.07.2011 - 244 C 5430/11, veröffentlicht am 20.2.2012 (https://dejure.org/2011,42163)
AG München, Entscheidung vom 29.07.2011 - 244 C 5430/11, veröffentlicht am 20.2.2012 (https://dejure.org/2011,42163)
AG München, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 244 C 5430/11, veröffentlicht am 20.2.2012 (https://dejure.org/2011,42163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wer sofort zum Rechtsanwalt rennt, bliebt auf den Anwaltsgebühren sitzen

  • gaius.legal

    Wer sofort zum Rechtsanwalt rennt, bliebt auf den Anwaltsgebühren sitzen

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Erst mal reden...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frühzeitiges Einschalten eines Rechtsanwalts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nachbarschaftsstreit - Kostenübernahme des Rechtsanwaltes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht immer gleich zum Anwalt Beim Streit unter Nachbarn ist nicht Schweigen, sondern Reden Gold

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Unter Umständen keine Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei dessen sofortiger außergerichtlicher Einschaltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einigungsversuch vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erst reden, dann Anwalt einschalten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG München, 29.07.2011 - 244 C 5430/11
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigengutachtens für geboten erachten durfte (vgl. Entscheidung des BGH VI ZR 365/03).

    Der Bundesgerichtshof hat im Bereich des Kfz-Unfallschadensrechts bereits entschieden, dass bei Bagatellschäden bis zu 700, 00 EUR die Einschaltung eines Sachverständigen in der Regel unverhältnismäßig und mithin nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2005, 356).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG München, 29.07.2011 - 244 C 5430/11
    aa) Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind vorliegend nicht gem. § 249 BGB ersatzfähig, da sie zu einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung nicht notwendig waren, vgl. BGH NJW 2004, 3042 sowie NJW 2007, 1450.
  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 158/07

    Pflichten der Nachbarn bei gemeinsamer, nur teilweise angebauter Giebelwand

    Auszug aus AG München, 29.07.2011 - 244 C 5430/11
    Dies schließt jedoch das Bestehen eines entsprechenden materiellen Kostenerstattungsanspruchs für die Kosten des erfolglosen Güteverfahrens, welche sowohl die insoweit entstandenen Rechtsanwaltsgebühren als auch die Kosten der Gütestelle selbst beinhalten, entgegen der Auffassung des Beklagten nicht aus, vgl. insoweit auch Urteil des BGH vom 11.04.2008 - Az. V ZR 158/07 Rn. 20. Gegenstand des Güteverfahrens waren vorliegend die ungenehmigt auf dem Dach angebrachten Bitumenplatten.
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für

    Auszug aus AG München, 29.07.2011 - 244 C 5430/11
    aa) Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind vorliegend nicht gem. § 249 BGB ersatzfähig, da sie zu einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung nicht notwendig waren, vgl. BGH NJW 2004, 3042 sowie NJW 2007, 1450.
  • AG Halle/Saale, 15.11.2012 - 93 C 1679/12

    Nachbarstreit: Vorgerichtliche Anwaltskosten nach erfolgreicher

    Der Verweis der Kläger auf das Urteil des AG München vom 29. Juli 2011 (Az. 244 C 5430/11, zitiert nach einer bei juris veröffentlichten Pressemitteilung) liegt neben der Sache.
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